Zum Inhalt springen
Neugierig?

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

AImighty
Inhaber: Marc Bayer
Wietacker 10
21406 Melbeck
Deutschland
Kontakt: info@aimighty.de, Tel. +49 (0) 4131 - 9275625
(nachfolgend „AImighty" oder „Auftragnehmer")

und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber").

(2) Abweichende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AImighty ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind keine Vertragspartner von AImighty. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen (B2B).

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote von AImighty sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich" gekennzeichnet sind oder eine bindende Frist enthalten.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung von AImighty, oder
  • tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung (z. B. Projektstart, Bereitstellung von AI-Modellen).

(3) Online-Bestellungen (z. B. über unsere Website) werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

(4) Sprachregelung: Für den Vertragsschluss und die Kommunikation steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 3 Leistungsumfang und AI-spezifische Regelungen

(1) AImighty erbringt Dienstleistungen im Bereich Künstlicher Intelligenz (AI), insbesondere:

  • Beratung zur Entwicklung und Implementierung von AI-Lösungen,
  • Erstellung und Anpassung von maschinellen Lernmodellen (z. B. NLP, Computer Vision, Predictive Analytics),
  • Bereitstellung von AI-Software (SaaS oder On-Premise),
  • Integration von AI-Systemen in bestehende IT-Infrastrukturen,
  • Schulungen und Support für AI-Anwendungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • der individuellen Auftragsbestätigung,
  • dem Projektvertrag (falls vorhanden), oder
  • den technischen Spezifikationen (z. B. Lastenheft, Pflichtenheft).

(3) Keine Erfolgsgarantie: AImighty schuldet die Erbringung der Leistungen nach dem Stand der Technik und Wissenschaft. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse (z. B. Genauigkeit von AI-Modellen) wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Drittleistungen: AImighty ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer (z. B. Cloud-Anbieter, Spezialisten für AI-Infrastruktur) einzusetzen, sofern dies die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Der Kunde wird hierüber vorab informiert.

(5) Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. Anpassung von AI-Modellen) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu zusätzlichen Kosten führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, AImighty bei der Leistungserbringung zu unterstützen, insbesondere durch:

  • rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Daten und Informationen (z. B. Trainingsdaten für AI-Modelle),
  • Benennung eines Ansprechpartners für fachliche und organisatorische Fragen,
  • Zugang zu notwendigen IT-Systemen (z. B. APIs, Datenbanken),
  • Freigabe von Testumgebungen für AI-Prototypen.

(2) Datenqualität: Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Daten:

  • vollständig, richtig und aktuell sind,
  • keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Datenschutzrechte) verletzen,
  • für den vereinbarten Zweck geeignet sind (z. B. ausreichende Menge und Qualität für AI-Training).

(3) Verzögerungen durch den Kunden: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist AImighty berechtigt,

  • die Leistungserbringung auszusetzen,
  • angemessene Mehrkosten (z. B. für Wartezeiten) in Rechnung zu stellen, oder
  • vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verzögerung länger als 4 Wochen dauert.

(4) Haftungsausschluss: AImighty haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Kundendaten zurückzuführen sind.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Aufwendungsersatz

(1) Preisgrundlage: Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Abschlagszahlungen: Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten ist AImighty berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (mindestens 30 % bei Projektstart).

(4) Verzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. AImighty behält sich vor, weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

(5) Aufrechnung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

(6) Skonti werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.

(7) Reisekosten und Spesen: Falls nicht anders vereinbart, werden Reisekosten (z. B. für Vor-Ort-Schulungen) nach den gesetzlichen Pauschalsätzen (0,30 €/km, Bahnfahrten 2. Klasse) in Rechnung gestellt.

§ 6 Lieferzeiten, Leistungsfristen und Verfügbarkeit

(1) Bindende Fristen: Liefertermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von AImighty ausdrücklich schriftlich als „bindend" bestätigt wurden.

(2) Fristbeginn: Fristen beginnen frühestens mit:

  • Vertragsschluss (schriftliche Auftragsbestätigung),
  • Klärung aller technischen und organisatorischen Details,
  • Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden (z. B. Bereitstellung von Daten).

(3) Höhere Gewalt: Bei Verzögerungen durch Umstände, die AImighty nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Ausfall von Cloud-Diensten Dritter), verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung.

(4) Teilleistungen: AImighty ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

(5) Verfügbarkeit von AI-Services (SaaS): Bei Bereitstellung von AI-Software als Service („SaaS") garantiert AImighty eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsdurchschnitt (gemessen über die Server-Uptime). Nicht enthalten sind:

  • geplante Wartungsfenster (angekündigt mit 48 Stunden Vorlauf),
  • Störungen durch Dritte (z. B. Internetprovider des Kunden),
  • Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt.

§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Lizenzen

(1) Urheberrecht: Alle von AImighty erstellten Werke (z. B. AI-Modelle, Software, Dokumentationen) unterliegen dem Urheberrechtsschutz und bleiben Eigentum von AImighty.

(2) Nutzungsrechte an AI-Lösungen: Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein:

  • nicht ausschließliches,
  • räumlich unbeschränktes,
  • zeitlich unbefristetes (sofern nicht anders vereinbart)

Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erbrachten Leistungsergebnissen nur für den vereinbarten Verwendungszweck.

(3) Einschränkungen: Ohne schriftliche Zustimmung von AImighty ist es dem Kunden untersagt,

  • die AI-Lösungen an Dritte weiterzugeben (auch nicht innerhalb von Konzernen),
  • die Software zu verändern, zu dekompilieren oder rückzuentwickeln,
  • die Lösungen für konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen.

(4) Open-Source-Komponenten: Soweit AI-Lösungen Open-Source-Software enthalten, gelten die jeweiligen Lizenzen (z. B. MIT, Apache 2.0). AImighty informiert den Kunden hierüber bei Projektübergabe.

(5) Trainingsdaten: Der Kunde räumt AImighty das Recht ein, anonymisierte oder aggregierte Daten (ohne personenbezogene Inhalte) aus der Nutzung der AI-Lösungen für folgende Zwecke zu verwenden:

  • Verbesserung der AI-Modelle (z. B. Feinabstimmung von Algorithmen),
  • Benchmarking und Performance-Analysen,
  • anonyme Fallstudien (nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden).

§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Gewährleistungsfrist: AImighty gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt:

  • 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung,
  • 24 Monate bei Hardware-Lieferungen.

(2) Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(3) Nacherfüllung: Bei berechtigten Mängelansprüchen hat AImighty das Recht, zwischen Nachbesserung (z. B. Fehlerbehebung in AI-Modellen) und Neulieferung zu wählen.

(4) Ausschlussgründe: Die Gewährleistung entfällt bei:

  • unsachgemäßer Nutzung (z. B. Einsatz der AI-Lösung außerhalb der Spezifikationen),
  • Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
  • Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung falscher Trainingsdaten).

(5) AI-spezifische Einschränkungen: Bei AI-Lösungen gilt die Gewährleistung nur für die vertraglich vereinbarten technischen Spezifikationen. Eine Garantie für bestimmte Geschäftsergebnisse oder die vollständige Fehlerfreiheit von AI-Modellen wird nicht übernommen, da diese auf probabilistischen Verfahren basieren.